Kinderheim St. Peter und Paul

m"das Gramm Gold zu entdecken, das in jedem Menschen verborgen ist."

Stationäre Wohngruppen

Heimerziehung soll bei uns - wenn auch in der Regel nur auf Zeit - Kindern/ Jugendlichen die echte Chance auf ein Daheim bieten, das es ihnen ermöglicht, wieder zur eigenen Mitte zu finden. 

Nach Möglichkeit geschieht dies in Kooperation mit den Eltern, so dass auch wieder eine Rückkehr in die Mitte der Familie möglich ist bzw. wird. Wir realisieren jedoch auch die Begleitung in die Selbständigkeit und können Jugendliche/ junge Erwachsene auch nachbetreuen ("betreutes Jugendwohnen") - und auch nach der Nachbetreuung sind wir für Ehemalige immer wieder Anlaufstelle, sowohl um Hilfe zu suchen als auch um von geglückten eigenen Schritten zu erzählen oder sich als Helfer für irgendwelche ehrenamtlichen Dienste zur Verfügung zu stellen.

Als eher kleine Einrichtung gelingt es uns, möglichst wenig Institution zu sein und möglichst viel zu Hause anzubieten - wenn sich die Kinder/ Jugendlichen darauf einlassen können. Dies gelingt um so besser je rechtzeitiger diese Hilfe gewählt wird und je vertrauensvoller Eltern kooperieren. Mit diesen suchen wir nicht nach Schuld sondern nach Perspektiven.

Eine Heimgruppe hat bei uns 8 Plätze. Das Aufnahmealter für neue Kinder/ Jugendliche richtet sich nach dem jeweils aktuellen Stand der Gruppe. Jedem Kind/ Jugendlichen ist ein/e verantwortliche Mitarbeiter/-in zugeordnet. 

Wir haben keine eigene Schule sondern kooperieren mit den öffentlichen Schulen aller Schularten unseres Umfeldes.

Wohngruppe Sonnenwirbel

Koedukative Wohngruppe für 8 Kinder in der Regel zwischen 5 und 12 Jahren.

Wohngruppe GO.2

Koedukatiove Wohngruppe für 8 Kinder in der Regel zwischen 13 und 18 Jahren.



Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppe wird als Lern- und Erfahrungsfeld genutzt um bis zu zehn Kindern das Erlernen und Erweitern sozialer Kompetenzen zu ermöglichen. Im geschützten Rahmen, mit strukturiertem Tagesablauf und klaren Regeln lernen die Schüler selbstaktiv und durch die Gruppe reflektiert, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen und ihre Ressourcen und Fähigkeiten positiv einzusetzen.

Wir begleiten Kinder, 

  • die Probleme haben, zu Anderen konfliktfreie Beziehungen aufzubauen.
  • die ängstlich oder gehemmt sind.
  • die sich von Gleichaltrigen abkapseln.
  • mit einer nicht angemessenen Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig. Daher führen wir monatliche Elterngespräche, in denen gemeinsam neue Wege gesucht und Schritte erarbeitet werden, die dem Kind helfen, seine Schwierigkeiten zu bewältigen.

Soziale Gruppenarbeit am Bildungszentrum Engen

Wo: In den Räumen der Hewenschule Engen
Wann: Montag, Dienstag und Mittwoch von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Aufnahme: Durch den Sozialen Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Konstanz.

Soziale Gruppenarbeit an der Schillerschule Singen

Wo: In den Räumen der Schillerschule Singen
Wann: Montag bis Donnerstag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Aufnahme: Durch den Sozialen Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Konstanz und durch die Jugendsozialarbeit an der Schillerschule.

Soziale Gruppenarbeit an der Waldeck-Schule Singen

Wo: In den Räumen des Elterncafés der Waldeck-Schule Singen
Wann: Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Aufnahme: Durch die Jugendsozialarbeit an der Waldeck-Schule.



Link Timeout School

Timeout School

Die Timeout School TOS ist ein Kooperationsprojekt des Staatlichen Schulamtes Konstanz, dem Landkreis Konstanz, der Stadt Singen, dem Verein Menschen helfen e.V. und dem Kinderheim St. Peter und Paul. Das Projekt wird im Rahmen des ESF gefördert.
Die TOS richtet sich an Kinder und Jugendliche ab der 6. Klasse aus dem Landkreis Konstanz, die eine Schuldistanz aufgebaut haben oder davon  bedroht sind. Wir arbeiten eng mit den  Schulen und der Jugendsozialarbeit an Schulen zusammen, um möglichst frühzeitig der Schuldistanz entgegen zu wirken.


Integrationshilfe

Kinder in Vorschuleinrichtungen mit Entwicklungsverzögerungen und/ oder Verhaltensauffälligkeiten und dadurch erhöhtem (heil-) pädagogischem Förderbedarf, der weder durch die Eltern, noch die Einrichtung selbst bedarfsgerecht bearbeitet werden kann, z.B.:

  • Soziale Unsicherheit (z.B. Rückzugsverhalten), Ängste
  •  Hyperaktivität, Konzentrationsschwierigkeiten
  •  Entwicklungsverzögerungen
  •  Dissoziale Verhaltensweisen
  •  Mangelnde Steuerungsfähigkeit, aggressives Verhalten

Integrationshilfe konzentriert sich auf die Begleitung des Kindes in seiner Kindergartengruppe.

Die Antragstellung erfolgt über die Personensorgeberechtigten in Kooperation mit der Kindertagesstätte beim Kreissozialamt Konstanz.



Kindertagesstätte Kinderhaus Ulrika

Link Kinderhaus Ulrika

Im Kinderhaus Ulrika betreuen wir Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren. Die Bären und die Glückskäfer sind in der Weiherstr. 3 im Nachbargebäude untergebracht. In der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr besuchen bis zu 50 Kinder unsere Kindertagesstätte.

Die Platzvergabe erfolgt über die Stadt Singen und das Onlineprotal Littlebird.



Beratungen / Schulungen

Kindergartenfallberatung

In Kindertageseinrichtungen begegnen Kinder oft erstmals pädagogischem Fachpersonal. Im täglichen Miteinander können eventuelle Entwicklungsverzögerungen und/ oder Verhaltensauffälligkeiten durch die Fachkräfte frühzeitig erkannt werden. Kernziel der „Kindergarten-Fallberatung“ ist eigentlich gerade die Vermeidung von „Fällen“: Durch möglichst regelmäßige Beratung des Teams (z.B. ca. 1x monatlich) der Kindertageseinrichtung
wollen wir mit externem Blick helfen, für (potenzielle) „Sorgenkindern“ rasch und unkompliziert einen fachlich guten Weg für das Kind, dessen Eltern und das Fachteam der KiTa zu finden.

Die Beratung ist kostenlos.


Fortbildungen

Um Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen, müssen solche Gefährdungen des Kindeswohls als erster Schritt von verantwortungsbewussten Erwachsenen überhaupt wahrgenommen werden. Im zweiten Schritt sind dann geplant geeignete Hilfen anzugehen.
Vorschnelles Handeln und Überreaktionen von Helfern schaden gerade so wie, nicht hin- oder gar wegzuschauen. Letzteres ist sogar strafbar.
Mit unseren Fortbildungsbausteinen wollen wir deshalb insbesondere Fachkräften in Kindertageseinrichtungen Hintergrundwissen über rechtliche Gegebenheiten, Ursachen und Risikofaktoren sowie Signale und Anhaltspunkte aber eben auch Hilfsmöglichkeiten aufzeigen. Im Fall der Fälle soll es möglich sein, verständnisvoll und hilfreich möglichst früh- und auf jeden Fall rechtzeitig helfen zu können: beratend, unterstützend und nötigenfalls Eingriffe veranlassend.

Die Kosten variieren je nach vereinbarten Inhalten.


Gefährdungseinschätzung im Rahmen der Kindeswohlgefährdung

Die Beratung durch eine ieF im Rahmen des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung ist gesetzlich im Bundeskinderschutzgesetz verankert. Wir schätzen mit Ihnen als Fachkraft in einer Kindertagesstätte die Situation ein und erarbeiten gemeinsam nächste Schritte, um betroffene Kinder in Not- und Krisensituationen wirksam unterstützen zu können. So gewinnen Sie Handlungssicherheit und können Fragen klären. Wie gelingen z.B. Gespräche mit den Eltern, so dass ein passendes Hilfsangebot für das Kind und/oder die ganze Familie gefunden werden kann?
Die Beratung ist immer anonym. Es hat sich bewährt, wenn mehrere Personen eines Kollegiums oder einer Einrichtung, die das Kind kennen, die Beratung zusammen in Anspruch nehmen.
Die Gefährdungseinschätzung ist für katholische Kindertagesstätten kostenlos.


Schulung zum Thema grenzachtender Umgang

Gemäß den Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz erhalten Sie 

  • einen Überblick über die erlassenen Leitlinien und belegenden Zahlen und Fakten, weshalb diese Verordnungen so wichtig sind
  • Sie erfahren, was mit „Kultur der Achtsamkeit“ gemeint ist und wie diese in allen Bereichen kirchlichen Handelns umgesetzt wird.
  • Gemeinsam lesen wir die „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ mit dem allgemeinen Verhaltenskodex, wie er für alle kirchlichen Mitarbeiter/-innen gilt und
  • lernen die Handlungsweisen kennen, was im Fall der Fälle zu tun ist bzw. getan wird, so dass Sie dann gut vorbereitet die entsprechende Erklärung für Ihren Dienst in der Kirche nicht nur einfach unterzeichnen sondern aktiv mittragen können.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung des DiCV